Unterweisung
Arbeitsschutz
http://www.schulungen-unterweisungen-arbeitssicherheit.de/Bilder/praesentation_gross.jpg
Homepage des BfAs:
  www.tu-dresden/bfas.de
-Informationsmaterial
-Formulare
-Regelwerke zum Arbeitsschutz
-Ansprechpartner
-
Dr. Petra Schilling Laborsicherheit / Gefahrstoffe
Claudia MehlgartenSachbearbeiterin Unfallanzeigen
Petra StahnBrandschutzbeauftragte der TUD
Roberto Lemmrich Maschinen- und Lasersicherheit
Gerd ZschauElektrosicherheit
Beate Schild Beauftragte für Biologische Sicherheit
(Uniklinikum)
zuständiger Unfallversicherungsträger
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Str. 17a
01662 Meißen
+49 (0)3521 7240
Unterweisung
mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei:
Neueinstellungen
veränderten Aufgabenbereiche
mit Einführung neuer Arbeitsmittel oder –verfahren
nach besonderen Vorkommnissen (z. B. Arbeitsunfall)
verantwortlich: der Vorgesetzte innerhalb seinesWeisungsbereiches
Unterstützung: durch Büro für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragte
Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
ausreichend Arbeitsraum bzw. genügend Arbeitsfläche
ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz
optimale Kabelverlegung? Stolpergefahr!
gleichmäßige und ausreichende Beleuchtung
vermeiden von Blendung und Reflexionen
Luftfeuchte und Temperatur optimal, keine Zugluft
Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
Arbeitstisch
Der Arbeitstisch muss ausreichende Arbeitsfläche haben,die Tischhöhe (in Verbindung mit Bürostuhl) ausreichendBeinfreiheit bieten.
Dabei sind ergonomische Gesichtspunkte zu beachten(Oberarm hängt locker herab, Unterarm und Oberschenkeletwa horizontal, Winkel zwischen  Ober- u. Unterarm, bzw.von Ober-  u. Unterschenkel mindestens 90°, beiTastatureinsatz: keine Überstreckung der Handgelenke).
Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
Anordnung der Arbeitsmittel
Bildschirm, Tastatur sollten so angeordnet werden, dassgesundheitsschädigende Körperhaltungen durch ständigesVerdrehen und Vorbeugen vermieden werden.
Es sollte eine Handballenauflage von mindestens 50 mmgewährleistet sein.
Der Abstand Bildschirm - Auge, Tastatur soll mindestens 500mm betragen.
Ggf. ist eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen.
Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
Arbeitsumgebung
Es sollte eine freie, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz von1,50 m² zur Verfügung stehen, die freie Bewegungsflächesoll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein.
Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz darf bei überwiegendgeistiger Tätigkeit maximal 55 dB/A betragen.
Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
Rechtsquellen und Normen
Arbeitsschutzgesetz (ArbschG)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
        § 4 Anforderungen an die Gestaltung
§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650,
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 5001
Labor
Die Tätigkeitsaufnahme im Labor darf erst nach einerausführlichen arbeitsplatzspezifischen Unterweisungdurch den Laborleiter erfolgen!
Die Arbeiten sind sorgfältig zu planen um einen sicherenund ruhigen Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeit über Standortund Gebrauch von Sicherheitseinrichtungen wie Erste-Hilfe-Ausstattung, Fluchtwege, Telefon, Brandmelder,Feuerlöschmittel, Augen- und Notduschen!
Labor
Labor
Tragen Sie Schutzkleidung (Laborkittel, rutschfeste,geschlossene Schuhe) im Labor!
Für alle Arbeiten, bei denen es zum Verspritzen oderFreisetzen gefährlicher Stoffe oder Splitterbildungkommen kann, müssen geeignete Schutzhandschuheund Schutzbrillen mit Seitenschutz (Gesichtsschutz)getragen werden!
Labor
Auf Arbeitsflächen oder in Abzügen benötigteGerätschaften sind übersichtlich und erreichbar zuplatzieren.
Es gilt das Verursacherprinzip: Jeder reinigt unddekontaminiert die von ihm verwendeten Flächen,Gefäße, Geräte oder sonstigen Einrichtungen selbst.Dazu gehört auch, Beschriftungen zu entfernen!
Verschüttetes Material ist umgehend zu entfernen undfachgerecht zu entsorgen.
Labor
Sämtliche Gefäße sind zu beschriften, Gefahrstoffemüssen zusätzlich mit den Gefahrensymbolengekennzeichnet werden. Eine Überprotektion ist zuvermeiden!
Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrtoder gelagert werden, die zu Verwechslungen mitLebensmitteln führen können (z.B. Getränkeflaschen)!
Labor
gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz
Gefahrstoffverordnung
GUV-V A 1 „Grundsätze der Prävention“ Biostoffverordnung
Laserstrahlung
Vielzahl an TRGS (beispielsweise 514, 515, 555)
Unfallverhütungsvorschriften
E-Werkstatt
Vorhandene Kleinmaschinen und Elektrogeräte dürfennur von eingewiesenen Mitarbeitern bedient werden.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind inregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 2 Jahrezu prüfen.
E-Werkstatt
Definition
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel solche, diewährend des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platzzum anderen gebracht werden können, während sie an denVersorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B.
handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte,Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen.
Ansprechpartner im BfAs:
Herr Zschau (HA 34289); Gerd.Zschau@tu-dresden.de
E-Werkstatt - Löten
Bei den Lötarbeiten werden Rauche und Dämpfe frei, dieKolophonium und seine Zersetzungsprodukte sowieSpuren der Lotmetalle enthalten können. Das kann zuReizung von Augen und Atemwegen führen.
Hautkontakt mit dem Flussmittel kann zu Reizungen derHaut, im Extremfall bis zur Hautallergie führen.
E-Werkstatt - Löten
Deshalb während der Lötarbeiten für gute Lüftung imArbeitsraum sorgen, Lötdämpfe und -rauche nichteinatmen und Hautkontakt mit dem Flussmittel vermeiden.
Nach dem Umgang Hände waschen und Pflegecremeauftragen!
Allgemeines
sicherer Umgang mit Handwerkszeugen
richtige Auswahl von Steiggeräten, u.a. Leitern
Heben und Tragen
Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen
Lärm
persönliche Schutzausrüstung
Brandschutz
sicherer Umgang mit Handwerkszeugen
Bestimmungsgemäße Verwendung (Schraubendreherzum Schraubendrehen, Meißel zum Meißeln)
Regelmäßige Wartung (angerissene oder lockere Griffeaustauschen, beschädigte Teile reparieren bzw.erneuern, stumpfes Schneidwerkzeug schärfen …
ordnungsgemäße Aufbewahrung
sicherer Umgang mit Handwerkszeugen
Bei Kneif-, Kombi-, Wasserpumpen- oder Spezialzangen gilt:
die Griffe dürfen beim Schließen der Zange keineKlemmstellen bilden und sollten eine isolierendeUmmantelung haben.
die Scharniere dürfen nicht ausgeleiert sein.
Backen und Kneifkanten der Zange müssen scharf sein.
Achtung:
Nur mit vollisolierten Zangen (VDE-Zeichen) an elektrischenGeräten oder Anlagen arbeiten!
sicherer Umgang mit Handwerkszeugen
beim Umgang mit Handsägen:
Sägetyp und Sägeblatt müssen der jeweiligenSchneidaufgabe und dem jeweiligen Material angepasstsein
ergonomische Handgriffe erleichtern eine exakteSchnittführung und vermindern die körperlicheBeanspruchung
Sägeblatt so einspannen, dass die Zahnspitzen inSägerichtung zeigen
richtige Auswahl von Steiggeräten, u.a. Leitern
Steh-/Mehrzweckleitern:
Stehleiter nicht als Anlegeleiter benutzen!
nicht auf andere hochgelegene Arbeitsplätzeübergestiegen! Gefahr des Umkippens
vor der Benutzung Sichtkontrolle durchführen, dieWirksamkeit der Spreizsicherung prüfen!
richtige Auswahl von Steiggeräten, u.a. Leitern
Tritte:
nur mit Stufen zulässig
Tritte müssen in jeder Gebrauchsstellung standfest sein
Stufen müssen ein sicheres Stehen gewährleisten
Vor jeder Verwendung, als auch in regelmäßigenAbständen (jährlich) ist eine Leiter zu überprüfen. Diejährliche Prüfung ist zu dokumentieren!
Heben und Tragen
Last möglichst mit gespreizten Beinen, mit gerademRücken und in der Hocke aufnehmen!
Last nie ruckartig anheben!
Last nie in Hohlkreuzhaltung aufnehmen
Verdrehen der Wirbelsäule – wenn möglich – vermeiden!
Tragen mit aufrechter Körperhaltung (möglichstbeidseitig, nicht einseitig belasten!
Last möglichst nahe am Körper tragen!
sehr schwere Lasten – wenn möglich – mit Hilfsmitteln
Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen
der Arbeitsschuh soll festen Halt am Fuß, einen flachenAbsatz und eine griffige, rutschfeste Sohle haben
Treppen und Stufen sollen gut kenntlich, Handlaufbenutzen
Geräte so aufstellen, dass die Kabel keine Fußwegekreuzen
ausgelaufene Stoffe sofort beseitigen, Gefahrenbereichabsperren!
Arbeitsumgebung sauber und ordentlich halten,Zugangswege von Hindernissen frei halten!
Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen
Lärm
Lärm schädigt das Gehör
ist ein stressauslösender Faktor, kann Unwohlsein,Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Schlafstörungen,Leistungsmangel und Depressionen verursachen
Die Erfassung und Beurteilung des Lärms amArbeitsplatz sind u.a. über die Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV) und über die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)geregelt.
Lärm
Die Lärmempfindlichkeit ist sehr stark von der Tätigkeit,dem psychosozialen Umfeld und den individuellenNeigungen der lärmexponierten Person beeinflusst.
Die Beurteilung der Belastung durch Lärm im Büro solltedeshalb immer auch die Aussagen Betroffener über dieStörungs- und Stresswirkung einschließen!
persönliche Schutzausrüstung
Gemäß §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht diegesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zurBereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen.
Die Auswahl der geeigneten PSA  erfolgt nachDurchführung der Gefährdungsbeurteilung desArbeitsplatzes durch den Vorgesetzten oder dessenBeauftragten.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügunggestellte PSA zu benutzen, vor Benutzung auf Schädenzu kontrollieren und pfleglich zu behandeln.
persönliche Schutzausrüstung
persönliche Schutzausrüstung
Gesichts- und Augenschutz:
bei Arbeiten, in denen Staub, Späne oder organischeDämpfe auftreten,  (Schleif- und Trennarbeiten)
im Labor (Umgang mit Gefahrstoffen)
bei sich ergebenden Erfordernissen anhand derGefährdungsbeurteilung
Arten von Gesichts- und Augenschutz:
- Schutzbrillen, Gesichtsschutzschirme
persönliche Schutzausrüstung
Kopfschutz:
bei Gefahr vor fallenden Objekten oder schwerenAnstoßens
bei zerspanenden Arbeiten (Bohren, Drehen, Fräsen)
Arten von Kopfschutz:
-Schutzhaube, Schutzkappe, Haarband
-Helme
-Anstoßkappen
persönliche Schutzausrüstung
Gehörschutz:
wenn der Lärmpegel die Grenzwerte übersteigt
Arten von Gehörschutz:
-Kapselgehörschützer
-Gehörschutzstöpsel (Einweg- oder wiederverwendbar)
-Bügelgehörschützer
-Otoplastiken
persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
bei Verwendung von organischen Lösungsmitteln
bei staubintensiven Arbeiten
Arten von Atemschutz:
-Einwegmasken
-Halbmasken
-Vollmasken
persönliche Schutzausrüstung
Hand- und Armschutz:
zu benutzen, wenn potentieller Verletzungen vonHänden und Armen nicht auszuschließen sind
schließen Hautabsorption schädlicher Substanzen,Verbrennungen, elektrische Gefahren, Quetschungen,Schürfungen, Schnitte, Stiche etc. ein
Arten von Hand- und Armschutz:
- Schutzhandschuhe, Finger- und Armschutz
persönliche Schutzausrüstung
Bein- und Fußschutz:
wenn Beschäftigte dem Risiko möglicher Fuß- oderBeinverletzungen ausgesetzt sind
Verletzungen können durch fallende oder rollendeGegenstände, durch scharfkantige oder durchdringendeMaterialien verursacht werden
Arten von Bein- und Fußschutz:
-Arbeitsschutzschuhe und Schnittschutzhosen
persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz:
sollte sicher gestaltet und verarbeitet und, sauber undzuverlässig gepflegt sein
Beispiele für Körperschutz:
-Berufsbekleidung allg.
-Laborkittel und Overalls
-Schutzanzüge
-Wetterschutzkleidung
persönliche Schutzausrüstung
Hautschutz
persönliche Schutzausrüstung
Hautschutz
Die Haut schützt das Körperinnere gegen chemische,physikalische und biologische Einwirkungen von außen.
Für den Einsatz von Hautschutz-, Desinfektionsmittelnund Schutzhandschuhen ist eine Betriebsanweisung zuerstellen, die alle für den richtigen Einsatz erforderlichenAngaben, insbesondere die Gefahren entsprechend derGefährdungsermittlung und die Verhaltensregelnenthält.
persönliche Schutzausrüstung
Der Hautschutzplan umfasst drei Stufen:
-Hautschutz
-Hautreinigung
-Hautpflege
Beratung zum Thema Hautschutz: Betriebsärztlicher DienstFrau Dr. Römer (HA 36199)
persönliche Schutzausrüstung
Umgang mit Laser
Laserklassen nach DINEN 60825-1 bis März1997
Laserklassen nach DIN EN60825-1 Ausgabe Oktober2003
1
1
2
2
3A
1M, 2M
3B
3B, 3R
4
4
Zuordnung Laserklassen alt/neu:
Umgang mit Laser
Verantwortlich für die Einhaltung der Schutzmaßnahmenist der Betreiber der Lasereinrichtung.
Er hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräteeiner Laserklasse zugeordnet und entsprechendgekennzeichnet sind.
Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3Bund 4 muss beim Gewerbeaufsichtsamt und bei derBerufsgenossenschaft angezeigt werden.
Umgang mit Laser
Das Personal, das Lasereinrichtungen der Klassen 1M, 2,2M, 3R, 3B oder 4 anwendet oder sich im Laserbereichvon Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 aufhalten kann,muss über die Wirkungen der Laserstrahlung und dieerforderlichen Schutzmaßnahmen belehrt werden.
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R,3B und 4 müssen vom Betreiber geeignete Laserbrillen,Schutzkleidung oder Schutzhandschuhe zur Verfügunggestellt werden.
Umgang mit Laser
Technische Schutzmaßnahmen sind z. B.
der Einbau eines Schlüsselschalters, um die Nutzung nurberechtigten Personen zu gestatten
eine Emissionsanzeige, die deutlich anzeigt, wann derLaser in Betrieb ist
eine Überwachungseinrichtung, die den Zugang zumgefährdeten Bereich überwacht
eine Abschirmung des Laserbereichs
eine regelbare Beleuchtung, z. B. bei Justierarbeiten.
Umgang mit Laser
Organisatorische Maßnahmen beinhalten z. B.
die Unterweisung der Mitarbeiter
die Benennung eines Laserschutzbeauftragten (für dieLaserklassen 3R, 3B und 4)
die Reglementierung des Zugangs zum Laserbereich
Ansprechpartner für Fragen im BfAs:
Herr Roberto Lemmrich (HA 34688)
Roberto.Lemmrich@tu-dresden.de
Umgang mit Laser
zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören:
Laserschutzbrille
Schutzhandschuhe
Schutzkleidung
Umgang mit Laser
Der Betreiber von Lasereinrichtungen der Klassen 3R 3Bund 4 hat eine sachkundige Personen alsLaserschutzbeauftragten zu  bestellen.
Ansprechpartner in Ihrem Bereich: Herr Marian Sommer
Für den Fall, dass Laser der Laserklasse 3R, 3B und 4eingesetzt werden sollen oder sich ggf. bereits im Einsatzbefinden, ist Herr Marian Sommer zwingend zuinformieren!
Umgang mit Laser
Brandschutz
überwiegende Brandursachen sind:
Defekte an Elektrogeräten
Entzündung brennbarer Flüssigkeiten, Chemikalien oderexplosionsfähiger Gasgemische
offenes Feuer
Rauchen
Brandstiftung
http://www.ofenersatzteile.eu/media/images/brandschutz-large.jpg
Brandschutz
wo brennt es? (Gebäude, Stockwerk, Raum)
was brennt?
wer meldet? (Name, Abteilung, Telefonnummer)
Angaben zu verletzten oder gefährdeten Personen,Hinweise auf besondere Gefährdungen
warten auf Rückfragen
Brandschutz
Verhalten im Brandfall
Mitarbeiter und andere Personen alarmieren, die sich imGebäude befinden
stark verqualmte Räume gebückt oder kriechendverlassen
keine Aufzüge verwenden
ist der Fluchtweg verraucht ist, im Zimmer bleiben, Türschließen und am Fenster bemerkbar machen
Löschversuch mit einem Feuerlöscher (Eigenschutz)
Brandschutz
Brandschutz
Flucht- und Rettungswege
sind keine Lagerstätten von Gerätschaften und/oderGegenständen!
sind weitestgehend brandlastfrei zu halten
dienen der Rettung verletzter Personen und sindgleichzeitig Angriffsweg der Feuerwehr
Als Rettungswege dienen Gänge, Flure, Ausgänge, Treppenund Treppenhäuser sowie Zuwege zum Gebäude.
Vielen Dank fürIhreAufmerksamkeit!